RegTP: Fax-Nummer und E-Mail für Spam-Opfer
Rufnummern-Spam soll eingedämmt werden
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat jetzt eine Fax-Nummer und E-Mail-Adresse eingerichtet, an die sich durch unerwünschte Werbung Terrorisierte wenden können. Allerdings sind die Möglichkeiten der RegTP in Bezug auf die Spam-Bekämpfung derzeit recht eingeschränkt.
Wer sich durch Spam über Telefon, Fax, SMS oder E-Mail belästigt fühlt, kann sich unter der Fax-Nummer 06321/934-111 oder die E-Mail-Adresse rufnummernspam@regtp.de an die RegTP wenden. Allerdings kann die RegTP bisher nur bei so genanntem Rufnummern-Spam tätig werden, d.h. es wird eine gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung von Fax- oder Telefonnummern vorausgesetzt.
Auch dürfen die betroffenen Verbraucher keine Geschäftsbeziehung zum Absender und vorher auch keine Zustimmung bezüglich der Zusendungen erteilt haben.
Verbraucher, die entsprechende, sie belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, sollen ihre aussagekräftigen Unterlagen, d.h. beispielsweise die erhaltenen Faxe oder Werbe-E-Mails, mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung und der Bitte um Einschreiten an die RegTP senden.
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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat jetzt eine Fax-Nummer und E-Mail-Adresse eingerichtet, an die sich durch unerwünschte Werbung Terrorisierte wenden können. Allerdings sind die Möglichkeiten der RegTP in Bezug auf die Spam-Bekämpfung derzeit recht eingeschränkt.
Wer sich durch Spam über Telefon, Fax, SMS oder E-Mail belästigt fühlt, kann sich unter der Fax-Nummer 06321/934-111 oder die E-Mail-Adresse rufnummernspam@regtp.de an die RegTP wenden. Allerdings kann die RegTP bisher nur bei so genanntem Rufnummern-Spam tätig werden, d.h. es wird eine gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung von Fax- oder Telefonnummern vorausgesetzt.
Auch dürfen die betroffenen Verbraucher keine Geschäftsbeziehung zum Absender und vorher auch keine Zustimmung bezüglich der Zusendungen erteilt haben.
Verbraucher, die entsprechende, sie belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, sollen ihre aussagekräftigen Unterlagen, d.h. beispielsweise die erhaltenen Faxe oder Werbe-E-Mails, mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung und der Bitte um Einschreiten an die RegTP senden.
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vireas - 2. Mai, 16:07